Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser, Tiefgaragen und Betriebsgelände in Hannover und Niedersachsen, geplant auf Basis Ihres bestehenden Hausanschlusses. Zusätzliche Stellplätze binden wir später ohne großen Umbau an.

Ladepunkte für jeden Stellplatz
Eigentümer, Verwaltungen, Unternehmen
Planung für das ganze Objekt
Fahren die ersten Mieter, Eigentümer oder Beschäftigten elektrisch, braucht das Gebäude Ladepunkte. Mit einem Gesamtkonzept schöpfen Sie die vorhandene Anschlussleistung vollständig aus. Die Leitungen verlegen wir einmal und mit Reserve, sodass jeder spätere Ladepunkt nur noch angeschlossen wird. Zugleich liefert das Konzept die Entscheidungsgrundlage für Ihren Beschluss.
Ihr Nutzen
Was Ladeinfrastruktur bringt
Ladepunkte am Stellplatz senken die Ladekosten und kommen mit dem vorhandenen Hausanschluss aus.
bis zu 55 %
günstiger laden als an öffentlichen Säulen
9.700 €
weniger Ladekosten im Jahr in einer Tiefgarage mit 20 Stellplätzen
1 Netzanschluss
für alle Ladepunkte, weil das Lastmanagement die Leistung verteilt, statt 220 kW neu anzuschließen
1 Ansprechpartner
für Planung, Netzanmeldung, Tiefbau und Abrechnung
Lastmanagement
Mehr Ladepunkte am selben Anschluss
Die Anschlussleistung eines Hausanschlusses ist fest vorgegeben. Ziehen Sie davon die höchste Last ab, die im Gebäude bereits heute auftritt, erhalten Sie Ihre Leistungsreserve. Weil fast nie alle Fahrzeuge zur selben Zeit mit voller Leistung laden, genügt diese Reserve in der Regel für weit mehr Ladepunkte als vermutet.
Bei statischem Lastmanagement erhält jeder Ladepunkt einen fest eingestellten Anteil. Unser dynamisches Lastmanagement erfasst dagegen fortlaufend den aktuellen Strombedarf des Gebäudes und verteilt die verbleibende Leistung auf die Fahrzeuge, die gerade laden. Ihr Anschluss wird so vollständig genutzt, eine Verstärkung des Hausanschlusses ist häufig gar nicht nötig.

Beispielrechnung
Genügt der Anschluss?
Als Beispiel dient eine Tiefgarage mit 20 Wallboxen à 11 kW. In der Nacht stehen am Hausanschluss 60 kW zur Verfügung, die Ladezeit beträgt 10 Stunden, und die Fahrzeuge verbrauchen 18 kWh je 100 km.
Die Rechnung ist vereinfacht. Wie groß Ihre Reserve tatsächlich ist, ermitteln wir mit einer Messung vor Ort.
Ohne Steuerung
• 20 Wallboxen × 11 kW = 220 kW
• 60 kW frei am Hausanschluss
• Selten laden alle Fahrzeuge zugleich mit voller Leistung
An diesem Punkt greift unser Lastmanagement
Mit Steuerung
• 60 kW × 10 Stunden = 600 kWh pro Nacht
• 600 kWh ÷ 20 Autos = 30 kWh pro Auto
• 30 kWh genügen für rund 165 km
Pro Nacht laden die Autos gut das Vierfache ihres Tagesbedarfs von rund 41 km
Unverbindliche Beispielrechnung auf Basis marktüblicher Annahmen, ohne Preisangabe. Ihr Ergebnis richtet sich nach Fahrleistung, Ladeort und Strompreis. Verbindlich ist allein Ihr Festpreisangebot.
Rechtslage
Anspruch auf eine Wallbox
Die technischen Unterlagen für Ihre Entscheidung erstellen wir. Für Eigentümergemeinschaften rechnet sich häufig zusätzlich eine Solaranlage, Details finden Sie unter Solar für Mehrfamilienhäuser.
Recht der Mieter
Mieter haben gemäß § 554 des Bürgerlichen Gesetzbuchs einen Anspruch darauf, dass ihr Vermieter den Einbau einer Lademöglichkeit gestattet, soweit ihm dies zumutbar ist. Vertragsklauseln, die davon zulasten des Mieters abweichen, sind unwirksam.
Recht der Eigentümer
Gemäß § 20 Wohnungseigentumsgesetz darf jeder Wohnungseigentümer eine angemessene Lademöglichkeit verlangen. Abgestimmt wird deshalb nicht mehr über das Ob, sondern nur noch über das Wie.
Beschluss der Eigentümer
Wie die Lademöglichkeit umgesetzt wird, also Leitungsweg, Technik und Lastmanagement, beschließt die Eigentümergemeinschaft mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Wer die Kosten trägt
Grundsätzlich bezahlt derjenige, der die Lademöglichkeit verlangt, und nutzt sie anschließend allein. Wird die Maßnahme mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen und stehen diese für mindestens die Hälfte aller Miteigentumsanteile, tragen in der Regel alle Eigentümer die Kosten gemeinsam.
Messung und Abrechnung
Jeder Nutzer zahlt seinen Strom
Nutzen mehrere Parteien eine gemeinsame Ladeanlage, muss jede Kilowattstunde klar einem Nutzer zugeordnet sein. Deshalb erhält jeder Ladepunkt einen eigenen Zähler und eine Freischaltung, zum Beispiel per RFID-Karte. Diese kontaktlose Karte ordnet jeden Ladevorgang ihrem Inhaber zu.
Welche Messtechnik Pflicht ist, richtet sich danach, wer gegenüber wem abrechnet, zum Beispiel die Hausverwaltung gegenüber den Bewohnern oder ein Betrieb gegenüber Beschäftigten und Besuchern. Diese Frage klären wir vor der Planung. Unternehmen können ihre Ladepunkte zusätzlich mit Solarstrom aus einer Anlage auf dem Firmengebäude versorgen, mehr dazu unter Gewerbe und Industrie.

Gesetzeslage GEIG
Neue Regeln ab 2027
Wie viele Stellplätze bei Neubau und größerer Renovierung für Elektromobilität vorzubereiten sind, regelt das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, abgekürzt GEIG. Mit Leitungsinfrastruktur sind die Kabelwege bis zum Stellplatz gemeint, bei einer Vorverkabelung sind die Leitungen bereits eingezogen. Ab dem 1. Januar 2027 gilt die Neufassung vom 28. Juli 2026.
Neue Wohngebäude
Bei mehr als drei Stellplätzen erhält mindestens jeder zweite eine Vorverkabelung, alle übrigen eine Leitungsinfrastruktur. Hinzu kommt mindestens ein Ladepunkt.
Wohngebäude bei Sanierung
Dieselbe Pflicht zur Vorverkabelung greift, sobald der Parkplatz oder seine Elektrik von der Renovierung betroffen ist. Als größere Renovierung gilt die Erneuerung von mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle.
Neuer Gewerbebau
Ab sechs Stellplätzen ist zusätzlich für je fünf Stellplätze ein Ladepunkt vorgeschrieben.
Gewerbebau im Bestand
Bei mehr als 20 Stellplätzen gilt ein Ladepunkt je zehn Stellplätze oder alternativ Leitungen für mindestens jeden zweiten Stellplatz.
Offene Standards
Wer Ladepunkte neu errichtet oder austauscht, muss intelligentes Laden über offene Kommunikationsstandards möglich machen.
Übergang und Ausnahmen
Wurde der Bauantrag bis Ende 2026 gestellt, greifen Übergangsregeln, außerdem gibt es Ausnahmen. Welche davon Ihr Objekt betreffen, klären wir im Detail.
Ihr Projekt
In fünf Schritten zum Ladepunkt
01
Prüfung vor Ort
Vor Ort prüfen wir Hausanschluss, Zählerplätze, mögliche Leitungswege und die Stellplätze. Zusätzlich messen wir die aktuelle Spitzenlast des Gebäudes.
02
Konzept mit Kosten
Sie erhalten ein Konzept aus Grundausbau, Lastmanagement und späteren Ausbaustufen, jede Stufe mit eigener Kostenschätzung.
03
Beschluss fassen
Auf Grundlage des Konzepts stimmt die Eigentümergemeinschaft ab, in Unternehmen dient es der Geschäftsleitung als Vorlage. Gern präsentieren wir das Konzept persönlich in der Eigentümerversammlung.
04
Montage und Anmeldung
Die Abstimmung mit dem Netzbetreiber übernehmen wir, in der Stadt Hannover mit enercity Netz, im Umland meist mit Avacon Netz oder dem örtlichen Stadtwerk. Festangestellte Elektriker der PV Energy Group errichten die Infrastruktur und nehmen Ladepunkte und Lastmanagement in Betrieb.
05
Ausbau im Betrieb
Wächst die Zahl der Nutzer, schließen wir zusätzliche Ladepunkte an, und das Lastmanagement verteilt die Leistung automatisch neu.
Kurz gefasst
Eigener Stellplatz statt Ladesäule
Bei 15.000 km je Fahrzeug laden 20 Autos zusammen rund 54.000 kWh im Jahr. Am eigenen Stellplatz kostet diese Menge rund 18.000 €, an öffentlichen Ladesäulen rund 27.700 €.

Beispielrechnung
Ladekosten im Objekt senken
Pro Fahrzeug setzen wir 15.000 km und rund 2.700 kWh im Jahr an. Öffentliche Ladesäulen verlangen oft mehr als 50 Cent je kWh, am eigenen Stellplatz ist der Preis spürbar niedriger. Kommt Solarstrom aus einer Anlage am Gebäude hinzu, zum Beispiel über Mieterstrom, sinken die Ladekosten um bis zu 55 % gegenüber der Ladesäule.
Die Rechnung ist vereinfacht. Wie viel Sie sparen, hängt von Stromtarif und Abrechnungsmodell ab.
Pro Fahrzeug
• 15.000 km Fahrleistung im Jahr
• Ladebedarf rund 2.700 kWh
• Laden am Stellplatz statt an der Säule
bis zu 35 % niedrigere Ladekosten, im Beispiel 490 € pro Jahr
20 Autos im Haus
• 20 Fahrzeuge am Gebäude
• rund 54.000 kWh pro Jahr im Gebäude geladen
• für Bewohner oder Beschäftigte
bis zu 35 % niedrigere Ladekosten, zusammen 9.700 € pro Jahr für alle Nutzer
Plus Solarstrom
• Solarstrom aus der Anlage am Gebäude
• zum Beispiel über Mieterstrom
• nur ein Bruchteil der Netzstromkosten
bis zu 55 % günstiger als an der öffentlichen Ladesäule
Ergebnis
bis zu 35 %
niedrigere Ladekosten pro Fahrzeug gegenüber der Ladesäule
bis zu 9.700 €
Ersparnis pro Jahr bei 20 Stellplätzen
54.000
kWh laden die Fahrzeuge im Beispiel jährlich direkt am Gebäude
Hersteller
Technik führender Hersteller
Ladetechnik, Module, Wechselrichter und Speicher namhafter Hersteller, unabhängig ausgewählt passend zu Ihrem Objekt.

Hersteller
Technik führender Hersteller
Ladetechnik, Module, Wechselrichter und Speicher namhafter Hersteller, unabhängig ausgewählt passend zu Ihrem Objekt.

Fragen und Antworten
Antworten auf häufige Fragen
Weitere Leistungen für Ihr Objekt
Ihr Ladekonzept anfragen
Rufen Sie uns an unter 040 21111 3838 oder schreiben Sie uns über die Kontaktseite. Am Anfang steht ein Termin an Ihrem Objekt in Hannover oder Niedersachsen. Anschließend erhalten Sie ein Konzept mit Kostenschätzung, auf dessen Basis Sie entscheiden.
