In Niedersachsen müssen neue Gebäude und grundlegend sanierte Dächer zur Hälfte mit Photovoltaik belegt werden. Dieser Ratgeber erklärt, wen die Pflicht trifft, welche Ausnahmen es gibt und wie sich die Anlage für Sie rechnet.

Solar auf 50 % der Dachfläche
Auf einen Blick
Die Regeln im Überblick
• Gemäß § 32a NBauO müssen Neubauten mit mindestens 50 m² Dachfläche zu mindestens 50 % mit Photovoltaik belegt sein. Für Gewerbebauten gilt das seit 2023, für Wohngebäude seit dem 1. Januar 2025.
• Seit 2025 löst auch eine grundlegende Dachsanierung die Pflicht aus, sobald mindestens 50 m² Dachhaut erneuert werden. Belegt wird dann die Hälfte dieser Fläche.
• Offene Parkplätze mit mehr als 25 Stellplätzen müssen mit Photovoltaik überdacht werden.
• Solarthermie auf dem Dach zählt mit. Ausnahmen gibt es bei technischer Unmöglichkeit, Denkmalschutz oder unzumutbaren Kosten.
Die Eckdaten
Die Pflicht in Zahlen
50 %
der Dachfläche beim Neubau, der erneuerten Fläche bei Sanierung
50 m²
Dachfläche oder erneuerte Fläche, ab der die Pflicht gilt
25+ Jahre
Lebensdauer von Solarmodulen
über 25
Stellplätze, ab denen ein offener Parkplatz ein Solardach braucht
Betroffene Vorhaben
Wann die Pflicht greift
Die Regel gilt für Wohngebäude und gewerbliche Bauten mit mindestens 50 Quadratmetern Dachfläche. Auch Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser fallen darunter.
Neubau
Mindestens 50 Prozent der Dachfläche tragen Photovoltaik. Für gewerbliche Neubauten gilt das seit 2023, für Wohngebäude seit dem 1. Januar 2025. Am besten planen Sie die Anlage deshalb von Anfang an mit ein.
Sanierung ab 2025
Werden mindestens 50 Quadratmeter Dachhaut bis zur wasserführenden Schicht erneuert, also bis zu der Lage, die das Haus gegen Regen abdichtet, greift die Pflicht. Belegt wird dann die Hälfte der erneuerten Fläche.
Große Parkplätze
Offene Parkplätze mit mehr als 25 Stellplätzen müssen eine Überdachung mit Photovoltaik bekommen. Die Solarcarports erzeugen Strom, zum Beispiel für Ladepunkte direkt vor Ort.
Bestandsgebäude
Sanierung oder Reparatur?
Ausschlaggebend ist, ob die Dachhaut grundlegend erneuert wird, also bis zur wasserführenden Schicht. Das ist etwa bei einer kompletten Neueindeckung oder einer neuen Abdichtung des Flachdachs der Fall. Ab 50 Quadratmetern erneuerter Fläche gehört dann eine Solaranlage dazu.
Diese Arbeiten lösen die Pflicht in der Regel nicht aus.
• Austausch einzelner Ziegel
• Ausbesserung kleiner undichter Stellen
• Kleinere Reparaturen nach einem Sturm
• Erneuerte Dachfläche unter 50 m²

Rechenbeispiel
So groß wird die Anlage
Wir rechnen mit einem Satteldach von 130 Quadratmetern und 35 Grad Neigung. Pro kWp (Kilowatt peak, die Spitzenleistung der Module) brauchen Sie als Faustwert rund 5 Quadratmeter Dachfläche.
Die Rechnung ist vereinfacht. Wie viel Fläche Sie genau belegen, hängt von Dachform, Dachfenstern und Modulmaß ab.
Neubau
• Dachfläche 130 m²
• Davon 50 % = 65 m² Pflichtfläche
• 65 m² ÷ 5 m² je kWp = 13 kWp
Ab rund 13 kWp ist die Pflicht erfüllt
Sanierung
• Dachfläche 130 m²
• Neu eingedeckt wird nur die Südseite mit 65 m²
• 65 m² liegen über der Grenze von 50 m²
• Davon 50 % = 32,5 m² Pflichtfläche
• 32,5 m² ÷ 5 m² je kWp = 6,5 kWp
Ab rund 6,5 kWp ist die Pflicht erfüllt
Das Rechenbeispiel ist unverbindlich, beruht auf marktüblichen Annahmen und enthält keine Preisangabe. Was für Ihr Haus gilt, hängt von Dach, Verbrauch und Strompreis ab. Verbindlich ist erst Ihr Angebot zum Festpreis.
Ergebnis
13 kWp
Neubau
6,5 kWp
Dachsanierung
Ausnahmen
Wann Sie befreit sind
Die Pflicht kann ganz oder teilweise wegfallen, wenn einer dieser Fälle vorliegt.
Kleine Dächer
Neubauten mit weniger als 50 Quadratmetern Dachfläche fallen nicht unter die Regel.
Kleine Sanierung
Werden weniger als 50 Quadratmeter Dachhaut erneuert, entsteht keine Pflicht.
Denkmal
Ist eine Solaranlage wegen Denkmalschutz nicht zulässig, kann die Pflicht entfallen.
Nicht machbar
Wenn eine Anlage technisch nicht umsetzbar ist, etwa weil das Dach die zusätzliche Last nicht trägt.
Unzumutbar
Stehen die Kosten in keinem vertretbaren Verhältnis zum Nutzen, gilt die Pflicht als wirtschaftlich unzumutbar.
Antrag stellen
Eine Ausnahme beantragen Sie bei der zuständigen Bauaufsicht. Planen Sie dafür genug Zeit vor Baubeginn ein.
Pflicht erfüllen
Diese Anlagen zählen
Neben Photovoltaik wird auch eine Solarthermieanlage auf dem Dach angerechnet, die Wärme statt Strom erzeugt. Die 50 Prozent sind eine Untergrenze. Belegen Sie mehr Fläche, erzeugt die Anlage entsprechend mehr Strom für Haushalt, Wärmepumpe und E-Auto.
Einen Speicher schreibt das Gesetz nicht vor. Er steigert Ihren Eigenverbrauch aber von rund 30 % auf bis zu 70 %. Steht Ihr Gebäude unter Denkmalschutz, klären wir die Planung vorab mit der zuständigen Behörde.
Parkplätze
Solardach für Parkplätze
Offene Parkplätze mit mehr als 25 Stellplätzen müssen gemäß § 32a NBauO mit Photovoltaik überdacht werden. Die Überdachung erzeugt Strom und schützt die Fahrzeuge zugleich vor Regen und Hitze.
Gerade bei Gewerbeprojekten mit großem Parkplatz lohnt es sich deshalb, Hallendach, Carport und Ladepunkte gemeinsam zu planen, vor allem Statik, Fundamente und Netzanschluss.

Ganz Niedersachsen
Wer Ihre Anlage anschließt
Die Solarpflicht gilt landesweit. Unterschiedlich ist nur, welcher Netzbetreiber Ihre Anlage annimmt. Die Anmeldung übernehmen wir in jedem Fall.
Hannover
In der Stadt Hannover ist enercity Netz für den Anschluss zuständig.
Region Hannover
Im Umland, etwa in Langenhagen, Laatzen oder Burgdorf, und in großen Teilen Niedersachsens ist Avacon Netz Ihr Netzbetreiber.
Nordwesten
Im Nordwesten des Landes ist meist EWE NETZ zuständig, in manchen Städten auch das örtliche Stadtwerk.
Mehr als Pflicht
Weniger Stromkosten ab Tag eins
Jede Pflichtanlage spart vom ersten Betriebstag an Stromkosten. Steht ohnehin ein Dachdecker auf dem Gerüst, planen wir mit ihm zusammen, damit das Gerüst nur einmal aufgebaut wird. Häufig rechnet es sich, mehr als die halbe Fläche zu belegen. Planung, Gerüst und Anmeldung fallen ohnehin an, und eine größere Solaranlage liefert dann entsprechend mehr Strom.
Rechenbeispiel
Ersparnis mit 8 kWp
Für die Ersparnis rechnen wir mit 8 kWp, so viel passt etwa auf die Pflichtfläche eines Neubaus mit 80 Quadratmetern Dach. Die Anlage erzeugt rund 7.000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr, der Haushalt mit E-Auto braucht rund 7.200 kWh. Jede selbst verbrauchte kWh ersetzt Netzstrom für oft über 35 Cent, für den Überschuss zahlt der Netzbetreiber zusätzlich eine Vergütung.
Ohne Speicher
• Jahresverbrauch rund 7.200 kWh
• Eigenverbrauch rund 30 %
• 2.100 kWh selbst verbraucht statt eingekauft
780 € im Jahr gespart, bis zu 25 % weniger Stromkosten
Mit Speicher
• Jahresverbrauch rund 7.200 kWh
• Eigenverbrauch rund 60 %
• 4.200 kWh selbst verbraucht statt eingekauft
1.550 € im Jahr gespart, bis zu 55 % weniger Stromkosten
Die Rechnung ist vereinfacht und unverbindlich. Dach, Verbrauch und Strompreis bestimmen Ihr Ergebnis. Ihre genauen Werte ermitteln wir mit einer Simulation für Ihr Gebäude.
Ergebnis
bis zu 25 %
geringere Stromkosten pro Jahr ohne Speicher
bis zu 55 %
geringere Stromkosten pro Jahr mit Speicher
Unser Vorgehen
In fünf Schritten zur Anlage
Alle Etappen im Detail beschreibt unser Ratgeber zum Ablauf eines Solarprojekts.
01
Dachcheck
Wir prüfen Dachfläche, Hinweise zur Statik, Schatten und Zählerschrank und ermitteln Ihre Pflichtfläche.
02
Ertrag simulieren
Eine Simulation zeigt Ertrag und Wirtschaftlichkeit. Beides erhalten Sie als schriftlichen Bericht, der sich auch für Ihre Bauunterlagen eignet.
03
Zeitplan
Steht eine Dachsanierung an, planen wir zusammen mit Ihrem Dachdecker. Dann geht die Anlage in Betrieb, sobald das neue Dach fertig ist.
04
Montage
Festangestellte Monteure und Elektriker der PV Energy Group bauen die Anlage auf. Die Anmeldung bei enercity Netz, Avacon Netz oder Ihrem örtlichen Netzbetreiber erledigen wir.
05
Unterlagen
Nach der Inbetriebnahme erhalten Sie alle Protokolle und Nachweise gesammelt. Bewahren Sie diese gut auf, falls die Bauaufsicht danach fragt.
Häufige Fragen
Fragen zur Pflicht
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Pflicht erfüllen, Kosten senken
Wir ermitteln Ihre Pflichtfläche, planen die Anlage nach den Vorgaben der Niedersächsischen Bauordnung und zeigen Ihnen, um wie viel sie Ihre Stromkosten senkt.
